Ungefragt keine Videos veröffentlichen
Die modere Technik macht es möglich, nahezu jederzeit und überall eigene Ton- und Videoaufnahmen von jedem anzufertigen, der einem vor die Linse kommt. Dadurch können auch Unbeteiligte ungewollt auf die Privataufnahmen ihnen fremder Menschen geraten. Wer Aufnahmen anfertigt, trägt die Verantwortung dafür, was mit diesen geschieht. Daher sollte jeder mit Respekt und Achtsamkeit darauf schauen, vom wem Aufnahmen angefertigt werden und in wessen Hände diese gelangen.
DSGVO ist zu beachten
Die Anfertigung von Fotos und Videoaufnahmen kann eine Erfassung und Verwertung personenbezogener Daten darstellen. Ob die Verwendung der Aufnahmen zulässig ist, hängt sehr davon ab, in welchem Zusammenhang und wie sie entstanden sind. Hier gelten in der Regel die Vorgaben der DSGVO. Bevor man selbst Fotos und Videos zum Beispiel in Social Media veröffentlicht, sollte man sich daher gut über die Vorgaben und Einschränkungen nach der DSGVO informieren. Bei der Lektüre der Verordnung wird schnell klar werden, dass sie den Schutz personenbezogener Daten beinhaltet. Darüber hinaus sind aber auch Auskunfts- und Meldepflichten dargelegt. Sie dient damit jeder Privatperson und sie zu beachten, schützt die Rechte anderer. Noch besser ist es, sich bewusst zu machen, was alles darunterfällt. Im nächsten Schritt ist zu überlegen, auf was man bereits beim Anfertigen der Aufnahmen achten kann, damit sie unbedenklich und zeitnah auf eine Plattform hochgeladen werden können. Recht schnell dürfte vieles davon im Umgang mit der Kamera selbstverständlich werden.
Familienaufnahmen auf Social Media
Wenn der Neffe seinen bestandenen Bachelor im Kreis der Familie ausgelassen feiert, oder die große Schwester zu einer Spritztour mit dem neuen Auto einlädt, so sind das beides sicher Ereignisse, die ohnehin einige in der Familie mitbekommen dürften. Möglicherweise bekommt es auch der gesamte Freundeskreis mit. Erinnerungsfotos zu machen, ist da schon selbstverständlich. Aber gerade innerhalb der Familie ist es ein Leichtes, die Personen auf den Aufnahmen um ihr Einverständnis mit einer möglichen Veröffentlichung zu bitten. Es gibt keine generelle oder allgemeingültige Erlaubnis, private Fotos mit einem nicht näher eingrenzbaren Kreis von Personen zu teilen. Genauso selbstverständlich wie die Frage nach dem Einverständnis sollte es sein, geteilte oder veröffentlichte Aufnahmen zu löschen oder die Zugriffsmöglichkeiten darauf einzuschränken, wenn eine darauf erkennbare Person ausdrücklich darum bittet. Innerhalb der Familie sollte niemand erst einen Rechtstext nachschlagen müssen. Besonders behutsam sollten Babyfotos behandelt werden. Ohne eine Erlaubnis der Eltern des Kindes sollten diese – wenn überhaupt – grundsätzlich nicht weitergegeben werden.
Mitschnitte von Liveauftritten
Live-Events erfreuen sich einer ständig zunehmenden Beliebtheit. Wer selbst einen Künstler, Sänger, Entertainer oder Musiker zu einer Veranstaltung einlädt, bestimmt dabei fast immer auch den Rahmen und die Größe der Veranstaltung. Die Teilnehmer genießen die Show und verbringen eine schöne Zeit zusammen. Die Darbietungen der Künstler unterliegen dem Urheberrecht. Teilnehmer der Shows sollten sich ganz auf den Auftritt einlassen und die gemeinsame Zeit voll genießen. Kameras und Handys können vor Beginn der Show in Ruhe weggelegt werden, damit die anwesenden Personen nicht gestört werden. Einzelne Künstler sind unter Umständen mit der Aufnahme und Veröffentlichung kurzer Sequenzen zu Werbezwecken einverstanden. Die Vermittlungsagenturen weisen bei Vertragsabschluss auf bestehende Möglichkeiten hin. Über Eventzone erhält man sogar einen direkten Kontakt zu den registrierten Anbietern und kann diese einfach fragen, was während des Auftritts und danach erlaubt ist. Auch hier gilt, dass mit Verständnis füreinander und gegenseitigem Respekt voreinander alle Beteiligten zueinanderfinden können. Das Event soll für alle Teilnehmer unvergesslich bleiben können.