Die richtige Rechtsform für den Online-Shop
Online-Shopping ist beliebt – und wird immer beliebter. So bieten sich für viele Gründer im Bereich E-Commerce tolle Möglichkeiten, ihre Ideen anzubieten und ein erfolgreiches Unternehmen aufzuziehen. Dafür gilt es jedoch vorab einige wichtige grundlegende Entscheidungen zu treffen. Zu diesen wichtigen Entscheidungen gehört die Wahl der passenden Rechtsform für das Unternehmen. Denn abhängig vom genauen Aufbau und Angebot können verschiedene Rechtsformen in Frage kommen.
Die wichtigsten Rechtsformen für Online-Shops
GmbH, AG, KG, Ltd., Einzelunternehmen – es gibt zahlreiche Rechtsformen, die für einen Online-Shop in Frage kommen und alle haben ihre Vor- und Nachteile. Bei Online-Shops ist vor allem die GmbH als Rechtsform beliebt. Über die Hälfte der größten Online-Shops in Deutschland nutzt diese Rechtsform. An zweiter Stelle liegt die GmbH und Co. KG, während die reine KG nur von gut einem Prozent der Online-Shops als Rechtsform gewählt wird.
Kriterien für die Wahl der Rechtsform
Um unter den Rechtsformen die passende für den eigenen Shop zu finden, sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Dazu gehören steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Kriterien. Im Sinne dieser Kriterien lohnt es sich, die unterschiedlichen Geschäftsformen miteinander zu vergleichen. Im Idealfall wird ein Experte wie ein Steuerberater oder ein Unternehmensberater hinzugezogen. Es kann sich auch lohnen, andere Online-Händler nach ihren Erfahrungen mit der von ihnen gewählten Rechtsform zu fragen.
Diese Kriterien sind für Gründer bei der Wahl einer Rechtsform relevant:
- Kann alleine gegründet werden oder ist die Rechtsform für mehrere Gesellschafter gedacht?
- Welche Höhe muss das verfügbare Eigenkapital haben?
- Welche Besteuerungsart wird angewendet?
- Muss ein Eintrag ins Handelsregister erfolgen?
- Wie sieht das Haftungsrisiko aus?
- Wie kann die Nachfolge im Unternehmen geregelt werden?
- Wie seriös ist das Ansehen der Rechtsform?
Darum ist die GmbH so gefragt
Über die Hälfte der Online-Händler wählen die GmbH – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – als Rechtsform, wie die obige Statistik zeigt. Dies hat gute Gründe. Zunächst kann eine GmbH sowohl von einer Einzelperson als auch von einer Personengruppe gegründet werden. Zudem ist die GmbH eine Form der Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das von ihnen eingebrachte Kapital beschränkt ist. So bleibt das finanzielle Risiko überschaubar und für Online-Händler bietet sich die GmbH vor allem bei einem hohen Haftungsrisiko an. Zudem lässt sich relativ leicht externes Kapital beschaffen und auch ein Verkauf des Unternehmens ist verhältnismäßig einfach zu bewerkstelligen, denn Geschäftsanteile können ohne größeren Aufwand übertragen werden. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Pluspunkt der GmbH für Online-Händler ist das Image dieser Rechtsform. Eine GmbH wird als seriös und professionell wahrgenommen. Darüber hinaus kann die Gründung im Team bei der GmbH steuerliche Vorteile bringen.
Für die Gründung einer GmbH bedarf es allerdings ein Stammkapital von mindestens 25.000 €. Davon muss wenigstens die Hälfte als Barvermögen verfügbar sein. Zudem ist ein Eintrag ins Handelsregister notwendig und die rechtlichen Vorschriften und bürokratischen Anforderungen sind verhältnismäßig komplex.
Die GmbH und Co. KG
Diese Rechtsform wird am zweithäufigsten von den großen Online-Shops gewählt. Es handelt sich bei der GmbH und Co. KG um eine Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH die Kommanditisten vertritt. Sie ist damit eine Sonderform der Personengesellschaften und ihre Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer.
Wer Kapital einbringen möchte, aber nicht das operative Geschäft führen will, ist mit einer GmbH und Co. KG gut beraten. Allerdings fallen auch hier hohe Gründungskosten an und es ist im Prinzip die Gründung von zwei Unternehmen notwendig. Daher ist auch der Aufwand für die Buchhaltung nicht zu unterschätzen.
Ein Einzelunternehmen gründen
Während deutlich wird, dass eine Rechtsform wie die GmbH und Co. KG sich vor allem für größere Unternehmen lohnt, eignet sich die Rechtsform des Einzelunternehmens vor allem für kleinere Online-Shops mit geringem Umsatz und wenigen Mitarbeitern. Bei der Gründung eines Einzelunternehmens gibt es kein Mindestkapital zu berücksichtigen und als Kleinunternehmer kann man von steuerlichen Vorteilen profitieren. Dafür trägt ein Einzelunternehmer das volle Haftungsrisiko und haftet bei einer Insolvenz mit seinem Privatvermögen. Zudem haben es Einzelunternehmer schwer, externes Kapital zu beschaffen.
Übrigens: Die Rechtsform eines Online-Shops ist nicht notwendigerweise ein Bund fürs Leben. Die Rechtsform kann nachträglich geändert bzw. angepasst werden. Dabei fällt allerdings ein nicht zu unterschätzender bürokratischer Aufwand an.