
Das Verwaltungsgericht Hannover hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Webseitenbetreiber müssen künftig bei Cookie-Einwilligungen eine gleichwertige Schaltfläche zum „Alles ablehnen“ auf der ersten Ebene des Banners anbieten – sofern es einen „Alle akzeptieren“-Button gibt. Ein Urteil, das Datenschutz in Deutschland ein großes Stück voranbringt.
Hintergrund: Kritik an fehlender echter Wahl
Auslöser für das Verfahren war ein niedersächsisches Medienunternehmen, das Nutzer*innen über ein Cookie-Banner zur Einwilligung bewegen wollte – allerdings ohne echte Auswahlmöglichkeit. Statt einer klaren Option zur Ablehnung wurde der Eindruck erweckt, es gäbe nur die Zustimmung.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen hatte dagegen eine Anordnung erlassen – und bekam nun Recht vor Gericht.
Gericht bemängelt mehrere Verstöße
Die Richter sahen gleich eine ganze Reihe von Problemen:
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Das Ablehnen der Cookies war komplizierter als das Akzeptieren.
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Wiederholende Banner setzten Nutzer*innen unter Druck.
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Begriffe wie „optimales Nutzungserlebnis“ oder „akzeptieren und schließen“ waren irreführend.
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Der Hinweis auf das Widerrufsrecht und Datenverarbeitung außerhalb der EU war nur versteckt auffindbar.
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Der Begriff „Einwilligung“ fehlte ganz.
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Es war unklar, wie viele Drittanbieter tatsächlich eingebunden waren.
Das Gericht stellte klar: Solche Einwilligungen sind nicht gültig – und damit ein Verstoß gegen die DSGVO sowie das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz.
Datenschutzbeauftragter hofft auf Signalwirkung
Denis Lehmkemper, Landesdatenschutzbeauftragter in Niedersachsen, begrüßt das Urteil:
„Die meisten sind genervt von Cookie-Bannern – aber sie sind wichtig für die Privatsphäre. Genau deshalb ist eine echte Wahlmöglichkeit entscheidend. Dieses Urteil kann helfen, endlich flächendeckend datenschutzkonforme Lösungen zu etablieren.“
Fazit: Wer „Alle akzeptieren“ anbietet, muss auch „Alles ablehnen“ ermöglichen
Das Urteil macht deutlich: Die Gestaltung von Cookie-Bannern darf nicht einseitig zur Zustimmung verleiten. Webseitenbetreiber, die weiterhin auf manipulative Banner setzen, riskieren rechtliche Konsequenzen.
Text basiert auf einer Pressemeldung vom Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen